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Schweiz übernimmt europäische Drohnenregelung Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen. Für Modellluftfahrzeuge gibt es Privilegien. Modellluftfahrzeuge, die im Rahmen eines Modellluftfahrzeugvereins oder eines Verbands betrieben werden, haben weitreichende Privilegien. Ist man in keinem Verein oder Verband aktiv, bestätigt in einer Erklärung, dass die Sicherheitsrichtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) eingehalten werden, um ebenfalls von den Privilegien profitieren zu können. Für Modellluftfahrzeuge gelten folgende Regeln:
Wird ein Modellluftfahrzeug nicht im Rahmen eines Modellluftfahrtvereins oder einer Vereinigung betrieben, gelten die Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge. Offene Kategorie A1 bis A3 Modellluftfahrzeuge über 30kg benötigen eine Bewilligung des BAZL. Quelle: BAZL | Betriebsreglement Modellflugplatz nächster Termin 18. März 2023 |
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14. März 2023 | |||||||||||||||||
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