Betriebsreglement Modellflugplatz der Modellfluggruppe Wangen, in Kestenholz
Ausgabe Februar 2015
 
1. Voraussetzungen (Präambel)
  Wir betreiben unser Hobby im Bewusstsein, dass die Umgebung insbesondere an Wochenenden gleichzeitig als Naherholungsraum der umliegenden Gemeinden genutzt wird. Unser Benehmen repräsentiert den Verein; die Begegnungen mit den Nachbarn und Passanten sollen freundlich sein. Jeder Benutzer des Flugplatzes misst der Sicherheit und dem Schutz von Passanten, Zuschauer und Piloten höchste Priorität bei.

Für den Betrieb des Modellfluggeländes hat der Verein (MG Wangen), als Eigentümerin des Geländes „oberi Schürmatt“ (Grundbucheintrag 1784),auch eine Genehmigung des Amtes für Landwirtschaft.
2. Allgemeine Bestimmungen
  Der Modellflugplatz steht gemäss den Vereinbarungen mit der Gemeinde Kestenholz ausschliesslich den Mitgliedern der MG Wangen zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls entsprechender Versicherungsschutz vorhanden ist. Anlässe unterliegen besonderen Bestimmungen welche im Einzelnen durch den Vorstand zu genehmigen sind. (Veranstaltungskalender)
3.  Verhaltensregeln Sicherheit
Der Strassenquerung ist besondere Beachtung zu geben. Gegebenenfalls ist eigens zur Überwachung des Verkehrs eine zusätzliche Person zu bestimmen. Ausser bei Start und Landung gilt beim Überfliegen der Strasse die Mindesthöhe der Bäume. (Keine Tiefflüge über Strasse)

Der Luftraum nordwestlich der Piste (Beilage) ist von allen Piloten einzuhalten. Ausnahmen: Segel- und Elektrosegel-Modelle, Helikoptermodelle im tiefen Schwebeflug und generell Modelle mit einem Gesamt-Gewicht unter einem Kilogramm.

Es ist strengstens verboten Zuschauer oder andere Personen in geringer Höhe zu überfliegen. Ebenso ist das Überfliegen des Parkplatzes, des Gerätemagazins und des Modellparkes untersagt.

Starts und Landungen müssen deutlich angesagt werden. Sind gleichzeitig mehrere Modelle in der Luft, müssen sich die Piloten absprechen und ihren Standort nähe Abschrankung (Kette) festlegen.

Der Modellpark befindet sich hinter Kette und südlich hinter dem Gerätemagazin, angrenzend zu Feld.

Die Flüge müssen im Register (in Gerätemagazin oder im Briefkasten) eingetragen werden.

Bei einer Aussenlandung muss darauf geachtet werden, dass möglichst kein Flurschaden entsteht.
4. Haftung
  Die Mitglieder der MG Wangen sind über eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Schweizerischen Modellflugverbandes ergänzend versichert.
5.
RC-Anlagen und Modellflugzeuge
  Es sind die vom BAKOM zugelassenen Frequenzen erlaubt. Vor Inbetriebnahme ist die Frequenztafel zu beachten und eigener Kanal zu belegen.( 2,4 gHz-Fernsteuerungen ausgenommen)

Der Flugbetrieb basiert generell auf „Sichtflug – Verhältnissen“. Das Betreiben von reinen GPS - gesteuerten Flugobjekten ist nicht erlaubt.

Der Gesamtzustand der Modellflugzeuge muss auf Konstruktion, Bauausführung und Wartung sicher - und der Zustand der Fernsteuerung und die Funktion der Steuerorgane muss fehlerfrei sein. - Falls offensichtliche Sicherheitsmängel vorhanden sind, kann der Vorstand (bzw. der Flugleiter) eine Begutachtung verlangen. (z.B. durch den vereinsinternen Techn. Berater)
6.  Nutzung
  Folgende Arten von Flugmodellen bis max. 30 kg Gesamtgewicht sind auf dem Platz zugelassen:
  6.1 Modelle mit Elektromotoren und geringer Geräuschentwicklung
  6.2 Modelle mit Verbrennungsmotoren und Modelle mit Elektroantrieb mit hochdrehenden Motoren (über 10'000 Propeller U/min) sowie Impellermodelle*
  6.3 Segelflugmodelle ohne Antrieb
  6.4  Modelle unter 1/2 kg Gesamtgewicht („Park- und Indoor -Flugmodelle“)
  * Für Modelle der Kategorie 6.2. gelten die nachstehend aufgeführten Einschränkungen:
 
Flugzeiten Werk- und Samstage: 08:00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 20.00 Uhr
 
Flugzeit Sonntag 14.00 – 20.00 Uhr
 
Flugverbot an folgenden Feiertagen: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstag
 
Lärmschutz: Alle sind verpflichtet die Lärmbelastung niedrig zu halten. (Optimierung gemäss der aktuellen techn. Entwicklung und durch eine angepasste Flugweise). Als max. zulässiger Schallpegel gelten die Richtlinien des SMV. Beim Überschreiten dieser Werte gilt Betriebsverbot.
  Das Betreiben von Flächenmodellen mit kerosinbetriebenen Jet-Turbinen bedingt besondere Einzelbewilligungen durch den Vorstand und darf nur werktags erfolgen.
7. Parkordnung
  Die Autos sind in den vorgesehenen Felder, westlich (ab Bodenmarkierung) und südlich hinter dem Gebäude zu parken.
8. Gerätemagazin
  Das Gebäude dient als Gerätemagazin. Jedes Aktiv-Mitglied hat Anrecht auf einen Schlüssel. Die Depotgebühr beträgt Fr. 30.- Inventar, Grill und Aussencheminee sind sauber zu halten.
9. Flugleiter / Platzchef
  Der Vorstand ernennt einen Flugplatzchef. Er achtet gemäss Aufgabenbeschreibung auf das Einhalten des Betriebsreglements. Grobe Verstösse meldet meldet er dem Vorstand und schlägt geeignete Massnahmen vor.
10. Schlussbestimmungen
  Mitglieder welche durch fahrlässiges Verhalten andere Personen gefährden, oder auf andere Weise den Ruf und die Interessen der MG Wangen schädigen, werden nach einmaliger Verwarnung durch den Vorstand vom Flugbetrieb ausgeschlossen.

Neu eintretende Aktivmitglieder bestätigen mit Unterschrift Empfang und Kenntnisnahme dieses Reglements.

Besondere Vorkommnisse sind dem Präsidenten zu melden.

Dieses Betriebsreglement ersetzt bisherige „Flugplatzreglemente“ und tritt ab sofort in Kraft.
   
  Februar 2015
  Modellfluggruppe Wangen  
  Der Präsident: Markus Lehmann
  Der Aktuar: Brigitte Senoner

 

Betriebsreglement Modellflugplatz
 
Flugraum Modellflugplatz Kestenholz
 
 
 
Modellflugplatz Kestenholz
 
 

 


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